media solutions D & K GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 86 a, 22083 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Graphischer Dienst DIEMER & KOCH GmbH am 10.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
media solutions D & K GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 86 a, 22083 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Graphischer Dienst DIEMER & KOCH GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 35620) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
media solutions D & K Gerke GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 86 a, 22083 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) (Firma) beschlossen. Neue Firma: media solutions D & K GmbH.