HRB 27606: mediaprint infoverlag gmbh, Mering, Lechstraße 2, 86415 Mering. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Drosihn, Otto, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27606: mediaprint infoverlag gmbh, Mering, Lechstraße 2, 86415 Mering. Die mediaprint Service Center GmbH mit dem Sitz in Mering (Amtsgericht Augsburg HRB 27647) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27606:mediaprint infoverlag broschüren gmbh, Mering, Lechstraße 2, 86415 Mering.Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2015 hat die Änderung der §§ 1 Ziff. 1 (Firma) sowie 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und die Streichung von § 2 Ziff. 2 und 3 der Satzung beschlossen. Neue Firma: mediaprint infoverlag gmbh. Neuer Unternehmensgegenstand: Verlagsgeschäfte aller Art, insbesondere Betrieb eines Informationsschriften- u. Werbefachverlages, aber auch auf anderen Gebieten sowie Führung fremder Betriebe mit demselben Unternehmensgegenstand im eigenen oder fremden Namen sowie auf eigene oder fremde Rechnung.
HRB 27606:mediaprint infoverlag broschüren gmbh, Mering, Lechstraße 2, 86415 Mering.Die mediaprint infoverlag publikationen gmbh mit dem Sitz in Mering (Amtsgericht Augsburg HRB 10852) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27606:mediaprint infoverlag broschüren gmbh, Mering, Lechstraße 2, 86415 Mering.Bestellt: Geschäftsführer: Stornebel, Ulf, Paderborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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