medical partners AG, Bonn (Konrad-Zuse-Platz 1-3, 53227 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.03.2006 mit der GWI Medica GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 9069) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 18.04.2006 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
medical partners AG, Bonn (Konrad-Zuse-Platz 1-3, 53227 Bonn). Nicht mehr Vorstand: Pflug, Claus. Bestellt zum Vorstand: Lorenz, Arndt, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
medical net AG, Bonn (Konrad-Zuse-Platz 1-3, 53227 Bonn). Die Hauptversammlung vom 08.08.2005 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: medical partners AG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.08.2005 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2005 mitder medical partners AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12849) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
medical net AG, Bonn (Konrad-Zuse-Platz 1-3, 53227 Bonn). Die Hauptversammlung vom 08.08.2005 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der medical partners AG mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12849) die Erhöhung des Grundkapitals um 37.500,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe undEinteilung des Grundkapitals) Abs. (1) und (2) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 150.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 150.000 Nennbetragsaktien zu je 1,00 EUR, die alle auf den Namen lauten.Die neuen Aktien sind zum Nennwert ausgegeben worden.