megalith Bausteinwerk Beteiligungen GmbH, Leinatal (Hauptstr. 10, 99894 Schönau v d Walde). Die Verschmelzung wurde am 20.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft Wienerberger Ziegelindustrie GmbH eingetragen (siehe Amtsgericht Hannover HRB 51947).
megalith Bausteinwerk Beteiligungen GmbH, Leinatal (Hauptstr. 10, 99894 Schönau v d Walde). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Wienerberger Ziegelindustrie GmbH mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 51947) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.