HRB 62508: mehrwert intermediale kommunikation GmbH, Köln, Steinfelder Gasse 11, 50670 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rolfes, Ansgar.
mehrwert intermediale kommunikation GmbH, Köln, Steinfelder Gasse 11, 50670 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR beschlossen. 37.500,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Rolfes, Ansgar, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mehrwert intermediale kommunikation GmbH, Köln, Riehler Straße 51, 50668 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Steinfelder Gasse 11, 50670 Köln. Nach Änderung des Familiennamens (bisher: Kundoch): Geschäftsführer: Beutel, Andreas, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mehrwert intermediale kommunikation GmbH, Köln (Riehler Straße 51, 50668 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Beratung, Entwicklung und Umsetzung bei bzw. von Design in allen Medien sowie Beratung, Konzeption, Entwicklung und Umsetzung bei bzw. von interaktiven Anwendungen und Websites sowie Schulungen für diese Anwendungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kundoch, Andreas, Köln, * ‒.‒.‒‒; Ploch, Heiko, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der mehrwert intermediale kommunikation oHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 25532) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.01.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.