Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Nicht mehr Vorstand, nunmehr bestellt
als
Liquidator:
Wienand, Markus, Eitorf, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr Vorstand, nunmehr bestellt
als
Liquidator:
Eckner, Alexander, Overath,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Honsberg, David, Much, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Die Genossenschaft ist aufgelöst. |
a)
02.02.2023
Hennes |
GnR 179: meine-Energie eG vor Ort, Troisdorf (Poststraße 105, 53840 Troisdorf). Änderung von Amts wegen: Die Generalversammlung vom 13.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 5 Ziffer 1. (Kündigung) beschlossen.
GnR 179: meine-Energie eG vor Ort, Troisdorf (Poststraße 105, 53840 Troisdorf). Die Generalversammlung vom 22.01.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 5 Ziffer 1. (Kündigung) beschlossen. Nach Wohnortänderung: Vorstand: Eckner, Alexander, Overath, * ‒.‒.‒‒.
GnR 179: meine-Energie eG vor Ort, Troisdorf (Poststraße 105, 53840 Troisdorf). Nicht mehr Vorstand: Partetzke, Matthias, Bad Iburg, * ‒.‒.‒‒.
GnR 179:meine-Energie eG vor Ort, Troisdorf (Poststraße 105, 53840 Troisdorf). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung und der Generalversammlung der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 12.06.2014 mit den Genossenschaften meine-Ernergie eG Mittelrhein mit Sitz in Much (Amtsgericht Siegburg, GnR 174) und meine-Energie eG Westfalen mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, GnR 177) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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