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mendel + partner freischaffender architekt und beratende ingenieure, Siegen (PR 637) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Welterstr. 55
57072 Siegen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: PR 637
Amtsgericht: Essen
Rechtsform: PartG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die mendel + partner freischaffender architekt und beratende ingenieure aus Siegen war im Handelsregister Essen unter der Nummer PR 637 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die mendel + partner freischaffender architekt und beratende ingenieure ihren Standort nicht geändert. Die mendel + partner freischaffender architekt und beratende ingenieure wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 22.07.2011
Löschung von Amts wegen

mendel + partner freischaffender architekt und beratende ingenieure, Siegen (Welterstr. 55, 57072 Siegen). Der Name der Partnerschaft ist erloschen; von Amts wegen gemäß §§ 2 Absatz 2 PartGG i.V.m. 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.

Calendar 08.10.2010
Löschungsankündigung

mendel + partner freischaffender architekt und beratende ingenieure, Siegen (Welterstr. 55, 57072 Siegen).Das Registergericht beabsichtigt, den im Partnerschaftsregister eingetragenen Namen der Partnerschaft von Amts wegen nach §§2 Abs. 2 PartGG,  31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. RechtsbehelfsbelehrungDer Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

22.07.2011
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 19.07.2011

08.10.2010
Registervorgang

Löschungsankündigung 05.10.2010