GAGFAH First Property Holding GP GmbH, Essen, Huyssenallee 36/38, 45128 Essen.Prokura erloschen: Heller, Jürgen, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Kallabis, Hans-Joachim, Oberursel, * ‒.‒.‒‒; Wistuba, Andrea, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der GAGFAH Acquisition 3 GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 19807) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GAGFAH First Property Holding GP GmbH, Essen, Huyssenallee 36/38, 45128 Essen.Geschäftsanschrift: Huyssenallee 36/38, 45128 Essen. Prokura erloschen: Krug von Nidda, Bodo, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
GAGFAH Dritte Grundbesitz GmbH & Co.KG, Essen, Huyssenallee 36/38, 45128 Essen.Geschäftsanschrift: Huyssenallee 36/38, 45128 Essen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GAGFAH First Property Holding GP GmbH, Essen (Essen HRB 19901). Die Gesellschaft ist aufgelöst und beendet.. Die Firma ist erloschen.
GAGFAH First Property Holding GmbH & Co. KG, Essen, (Huyssenallee 36/38, 45128 Essen).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 im Wege des Formwechsels in die GAGFAH Erste Grundbesitz GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 20911) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GAGFAH First Property Holding GP GmbH, Essen, (Huyssenallee 36/38, 45128 Essen).Folgende Prokuren sind erloschen: Hiepler, Christiane, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Krahl, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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