HRB 20527: mindgate AG, Duisburg, Asterlager Str. 97-101, 47228 Duisburg. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Duisburg, HR B 27231) umgewandelt.
mindgate AG, Duisburg, Asterlager Str. 97-101, 47228 Duisburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Asterlager Str. 97-101, 47228 Duisburg.
mindgate AG, Duisburg, (Hochemmericher Straße 34, 47226 Duisburg).Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
mindgate AG, Duisburg, (Hochemmericher Straße 34, 47226 Duisburg).Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Vorstand: Pecigos, Juraj; Pecigos, Nikola, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mindgate AG, Duisburg (Hochemmericher Straße 34, 47226 Duisburg). Aktiengesellschaft. Satzung vom 04.12.2007. Gegenstand: die Herstellung und Erstellung von Software, die Unternehmensberatung sowie der Handel mit Hard- und Software. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Pecigos, Juraj, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Pecigos, Nikola, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der mindgate OHG, Duisburg (Amtsgericht Duisburg - HRA 9937) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.