HRB 31503: Maritime Lighting Manufacturer GmbH, Kirchheimbolanden, Marnheimer Str. 90, 67292 Kirchheimbolanden. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr, Dauer) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: mobile, media & more GmbH.
HRB 31503:Maritime Lighting Manufacturer GmbH, Kirchheimbolanden, Marnheimer Str. 90, 67292 Kirchheimbolanden.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der mobile, media & more Ltd., Sitz Richmond, Companies House Cardiff, No. 4996998, mit der Maritime Lighting Manufacturer GmbH, Sitz Kirchheimbolanden, Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31503, eingereicht worden. a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Maritime Lighting Manufacturer GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Maritime Lighting Manufacturer GmbH unter deren Geschäftsanschrift Marnheimer Straße 90, 67292 Kirchheimbolanden geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetzt beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschrieben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenen Maritime Lighting Manufacturer GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (mobile, media & more Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CC BMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Maritime Lighting Manufacturer GmbH, Frau Britta Anneliese Vorfelder, Marnheimer Straße 90, 67292 Kirchheimbolanden, angefordert werden.
HRB 31503:Maritime Lighting Manufacturer GmbH, Kirchheimbolanden, Marnheimer Str. 90, 67292 Kirchheimbolanden.Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Maritime Lighting Manufacturer GmbH, Kirchheimbolanden, Marnheimer Str. 90, 67292 Kirchheimbolanden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2013 mit Änderung vom 13.06.2013 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie Änderung vom 18.06.2013 in § 7 (Gründungsaufwand, Bekanntmachungen). Geschäftsanschrift: Marnheimer Str. 90, 67292 Kirchheimbolanden. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Beleuchtungssystemen jeder Art, beispielhaft für Privatjachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vorfelder, Britta, Kirchheimbolanden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.