mobileview AG, Hamburg (Flughafenstraße 54 b, 22335 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 11.12.2007 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 2.929,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. 60.200,00 EUR. Prokura erloschen Ebbecke, Christian, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.12.2007 im Wege des Formwechsels in die mobileview GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRB 104261) am 20.02.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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