Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
10.10.2022
Frohs
b)
Fall 9 |
HRB 22237: mobility & race systems GmbH, Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cochem (Az. 1 IN 102/12) vom 03.05.2022 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 22237:mobility & race systems GmbH, Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch.Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Reichert, Klaus, Forst, * ‒.‒.‒‒.
mobility & race systems GmbH, Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
mobility & race systems GmbH, Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der Petra Reichert mobility &race systems e.K (AG Koblenz, HRA 20692) am 28.09.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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