montrada GmbH, Bad Vilbel, Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PaySquare B.V. (verschmolzen zur PaySquare SE) am 31.12.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
montrada GmbH, Bad Vilbel, Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 17.09.2013 mit der PaySquare B.V. (haftungsbeschränkte Gesellschaft nach niederländischem Recht) mit Sitz in Utrecht/Niederlande (niederländisches Handelsregister der Handelskammern, Nr. 30196418) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
montrada GmbH, Bad Vilbel, Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der PaySquare B.V. mit Sitz in Utrecht/ Niederlande, (eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammern unter der Nummer 30196418) zur Einsichtnahme eingereicht.Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter und der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie zur Anschrift der jeweiligen beteiligten Gesellschaft, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:montrada GmbHRechte der Minderheitsgesellschafter der montrada GmbHDie montrada GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Equens SE, Utrecht, Niederlande, und wird dies bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung bleiben; folglich hat sie keine Minderheitsgesellschafter und wird bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung auch keine Minderheitsgesellschafter haben.Hätte die montrada GmbH Minderheitsgesellschafter, hätten diese Anspruch auf ein Abfindungsangebot nach § 122i UmwG, da sich der Sitz der übernehmenden Gesellschaft im Ausland befinden wird. Voraussetzung für diesen Anspruch wäre, dass der jeweilige Gesellschafter Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft zur Niederschrift erklärt.Ferner bestünde grundsätzlich nach § 122h i.V.m. § 15 UmwG ein Anspruch auf bare Zuzahlung, wenn nach den Voraussetzungen des § 122h i.V.m. § 14 Abs. 2 UmwG eine Klage nicht darauf gestützt werden kann, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen ist. Vorliegend ist die niederländische Equens SE Alleingesellschafterin sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Gesellschaft. Da nach niederländischem Recht bei einer Verschmelzung von Gesellschaften, die von demselben Gesellschafter gehalten werden, eine Anteilsgewährung nicht erforderlich ist, und die Equens SE als Alleingesellschafterin der montrada GmbH zudem auf die Gewährung von Anteilen im Zuge der Verschmelzung verzichtet, findet jedoch kein Umtausch von Anteilen statt, so dass auch keine Ansprüche auf bare Zuzahlung für ein unangemessenes Umtauschverhältnis bestehen können.Vollständige Informationen zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern der montrada GmbH sind kostenlos erhältlich unter folgender Anschrift:montrada GmbH, Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel, DeutschlandRechte der Gläubiger der montrada GmbHGläubiger der montrada GmbH können Sicherheitsleistung können Sicherheitsleistung für ihre Ansprüche verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht jedoch nur für Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Gläubiger, die Sicherheitsleistung verlangen möchten, müssen ihre Ansprüche gemäß § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Offenlegung des Verschmelzungsplans nach Grund und Höhe schriftlich bei der montrada GmbH unter der Anschrift Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel, Deutschland, anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.Die Inhaber von Rechten in der montrada GmbH, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere von Anteilen ohne Stimmrecht, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten können grundsätzlich die Einräumung gleichwertiger Rechte in übernehmenden Gesellschaft verlangen. Die montrada GmbH hat jedoch keine solchen Sonderrechte ausgegeben.Vollständige Informationen über die Bedingungen, zu denen Gläubiger der montrada GmbH ihre Rechte geltend machen können, sind kostenlos erhältlich unter folgender Anschrift:montrada GmbH, Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel, Deutschland.PaySquare B.V.Rechte der Minderheitsgesellschafter der PaySquare B.V.Angaben zu den Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind nicht erforderlich, da die übernehmende PaySquare B.V. eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Equens SE ist und bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung bleiben wird und folglich nach niederländischem Recht keine Rechte von Minderheitsgesellschaftern bestehen.Generell bestehen nach niederländischem Recht auch keine besonderen Rechte von etwaigen Minderheitsgesellschaftern einer niederländischen aufnehmenden Gesellschaft im Zuge einer grenzüberschreitenden Verschmelzung.Vollständige Informationen zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern der PaySquare B.V. sind kostenlos erhältlich unter folgender Anschrift:Paysquare B.V., Eendrachtlaan 315, 3526 LB Utrecht, Niederlande.Rechte der Gläubiger der PaySquare B.V.Gemäß § 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs können die Gläubiger der PaySquare B.V. innerhalb eines Monats nach Offenlegung des Verschmelzungsplans Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen, indem sie einen entsprechenden Schriftsatz beim zuständigen niederländischen Gericht von Utrecht, Niederlande, einreichen. In dem Schriftsatz ist darzulegen, welche Sicherheiten der betreffende Gläubiger verlangt.Vollständige Informationen zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Gläubigern der PaySquare B.V. sind kostenlos erhältlich unter folgender Anschrift:Paysquare B.V., Eendrachtlaan 315, 3526 LB Utrecht, Niederlande.
montrada GmbH, Bad Vilbel, Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel. Nicht mehr Geschäftsführer: Eichler, Kay-Hendrik, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
montrada GmbH, Bad Vilbel, Friedberger Str. 191, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Beirat) beschlossen.