HRB 1420: mps public solutions gmbh, Koblenz, Maria Trost 1, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DRF Deutschland Fernsehen GmbH (jetzt: mps public solutions gmbh) am 29.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 1420: mps public solutions gmbh, Koblenz, Maria Trost 1, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2016 mit der DRF Deutschland Fernsehen GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 23465) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1420: mps public solutions gmbh, Koblenz, Maria Trost 1, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2016 mit der C.I.P. Gesellschaft für kommunale EDV-Lösungen mbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 24917) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1420: mps public solutions gmbh, Koblenz, Maria Trost 1, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2016 mit der Citywerk GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 22516) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1420: mps public solutions gmbh, Koblenz, Maria Trost 21, 56070 Koblenz. Änderung der Geschäftsanschrift: Maria Trost 1, 56070 Koblenz.
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