ms Neumann Elektronik Service GmbH, Mülheim an der Ruhr (Mainstr. 1, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ms Neumann Elektronik GmbH am 01.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ms Neumann Elektronik Service GmbH, Mülheim an der Ruhr (Mainstr. 1, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2006 mit der ms Neumann Elektronik GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 16959) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.