Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Schanzenstr. 36/Gebäude 31A, 51063 Köln |
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a)
24.01.2025
von Lewinski |
4 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Mennen, Carsten, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.04.2024
Acker |
HRB 91971: msk:next GmbH, Köln, Bischofsweg 48-50, 50969 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Wurst, Andreas, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Huster, Meike, Erkrath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 91971: msk:next GmbH, Köln, Bischofsweg 48-50, 50969 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Sandra, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wurst, Andreas, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 29658: msk:next GmbH & Co. KG, Köln, Bischofsweg 48-50, 50969 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 im Wege des Formwechsels in die msk:next GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 91971) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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