myOpenFactory eG, Aachen, Kreuzherrenstraße 2, 52062 Aachen. Die eingetragene Genossenschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 01.03.2012 im Wege des Formwechsels in die myOpenFactory GmbH mit Sitz in Aachen umgewandelt worden. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
myOpenFactory eG, Aachen, Kreuzherrenstraße 2, 52062 Aachen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Aachen HRB 17631) am 28.06.2012 wirksam geworden.
myOpenFactory eG, Aachen (Kreuzherrenstraße 2, 52062 Aachen). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 22.01.2007. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Mitglieder im Zusammenhang mit deren Geschäftstätigkeit, insbesondere durch die Erbringung von Leistungen der Datenverarbeitung und der Telekommunikation, durch die Entwicklung und Bereitstellung von EDV-Systemen zur inner- und überbetrieblichen Auftragsabwicklung sowie durch die Erbringung von anderen Dienstleistungen und Nebenleistungen gegenüber dem Kunden des Mitglieds. Gegenstand des Unternehmens ist ferner, soweit hierbei ein Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens besteht, 1. Entwicklung und Erforschung von EDV-Systemen zur inner- und überbetrieblichen Auftragsabwicklung; 2. die Erbringung von Leistungen für den elektronischen Geschäftsverkehr; 3. Herstellung und Verbreitung von Druckwerken und anderen Medien. Zur Unterstützung der Mitglieder ist der Geschäftsbetrieb mit deren Kunden zulässig, wenn er geeignet ist, die Leistungserbringung des Mitgliedes zu ergänzen. Dieser Geschäftsbetrieb ist nur dann zulässig, wenn das Mitglied der Aufnahme und Abwicklung des Geschäftsbetriebes mit seinem Kunden für das jeweilige Leistungsangebot im Einzelfall schriftlich vorher zustimmt. Im Übrigen ist die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder zugelassen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Dr. Kampker, Achim, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Stich, Volker, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen im Genossenschaftsblatt für Rheinland und Westfalen.