HRB 29193: Tsorro GmbH, Wuppertal, Moritzstraße 14, 42117 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer (1) (Firma - Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: myTsorro Hub GmbH.
HRB 29193: Tsorro GmbH, Wuppertal, Lise-Meitner-Str. 1-13, 42119 Wuppertal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Moritzstraße 14, 42117 Wuppertal.
HRB 29193: Tsorro GmbH, Wuppertal, Lise-Meitner-Str. 1-13, 42119 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Kaluza, Martin, Remscheid, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Wirt.-Inf. Sowa, Paul Eugen, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 29193: Tsorro GmbH, Wuppertal, Lise-Meitner-Str. 1-13, 42119 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer (2) lit. a) (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Interim Management, HR-Marketing, HR-Portal, Vermittlung von Managern und Experten, Industrieberatung, Entwicklung von Diensten und Tools für Interim Manager und Experten auf Zeit, Projektmanagement, HR-Database-Services Softwareentwicklungen, technische Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, APP-Development, Digitalisierung, Web-Tool-Development, Web-Intelligence-Systems, allgemeine Softwareentwicklung, technische Beratung, Database-Development, technische Dienste, Internet-Tools, Homepage-Technologie und alle sonstigen Dienstleistungen und Unternehmensberatungen. Ebenso das Beteiligen und Halten von Unternehmensbeteiligungen aller Art. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.04.2020 mit der Tsorro New Work GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 29142) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.