n-f AG, Weitramsdorf, Ummerstadter Str. 1 a, 96479 Weitramsdorf. Die Hauptversammlung vom 01.02.2011 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "n-f GMBH" mit dem Sitz in Weitramsdorf beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
n-f AG, Weitramsdorf, Ummerstadter Str. 1 a, 96479 Weitramsdorf. Der Formwechsel wurde am 01.03.2011 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRB 4955). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
n-f AG, Weitramsdorf, Coburger Str. 50b, 96479 Weitramsdorf.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ummerstadter Str. 1 a, 96479 Weitramsdorf.
n-f AG, Weitramsdorf, Coburger Str. 50b, 96479 Weitramsdorf.Die Niehues Handelsgesellschaft GmbH mit dem Sitz in Weitramsdorf (Amtsgericht Coburg HRB 4364) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2009 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
n-f AG, Weitramsdorf, Coburger Str. 50b, 96479 Weitramsdorf.Beim Amtsgericht Coburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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