HRB 173244: ncc solutions GmbH, München, Claudius-Keller-Str. 3b, 81669 München. Die Verschmelzung wurde am 30.06.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 226203).
HRB 173244: ncc solutions GmbH, München, Claudius-Keller-Str. 3b, 81669 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der exccon GmbH ( seit 08.06.2016 durch Formwandel exccon AG) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 157802 ( seit 08.06.2016 HRB 226203 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ncc solutions GmbH, München, Tegernseer Landstr. 140, 81539 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Claudius-Keller-Str. 3b, 81669 München.
ncc solutions GmbH, München, Tegernseer Landstr. 140, 81539 München. Die LL-technologies UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 180227) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ncc solutions GmbH, München, Machtlfingerstraße 13, 81379 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Tegernseer Landstr. 140, 81539 München.
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