Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Westerwaldstraße 9, 53757 Sankt Augustin |
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a)
30.04.2024
Koch |
HRB 13086: netTraders GmbH, Bonn, Baumschulallee 31, 53115 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung, Beschlüsse der Gesellschafter) Ziffern 4 und 7, in § 8 (Vor- und Ankaufsrecht) Ziffer 1 und in § 12 (Gewinnverwendung) beschlossen. § 6 (Gesellschafterversammlung, Beschlüsse der Gesellschafter) Ziffer 8 wurde ersatzlos gestrichen.
HRB 13086: netTraders GmbH, Bonn, Noeggerathstraße 49, 53111 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Baumschulallee 31, 53115 Bonn.
netTraders GmbH, Bonn, Heerstrasse 48, 53111 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Noeggerathstraße 49, 53111 Bonn.
netTraders GmbH, Bonn, Heerstrasse 48, 53111 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der Meldebox GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 6178) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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