Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nach Änderung des Wohnortes
Vorstand:
Dreiner, Thorsten, Willich, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Wolf-May, Thorsten Martin Manfred, Willich,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.08.2023
Stemes |
6 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Walsch, Markus, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.08.2022
Stemes |
HRB 73286: netyard AG, Düsseldorf, Schanzenstr. 40, 40549 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Wolf-May, Thorsten Martin Manfred, Willich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 73286: netyard AG, Düsseldorf, Schanzenstr. 40, 40549 Düsseldorf. Nicht mehr Vorstand: Planert, Florian, Willich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 73286: netyard AG, Düsseldorf, Schanzenstr. 40, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.12.2014 mit der netyard Intelligente Gebäudetechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 59196) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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