Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Einzelprokura:
Brune, Markus, Rodenberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.08.2022
Vahle
b)
Fall 8 |
HRA 110057: neukirch Spedition & Logistik GmbH & Co. KG, Wunstorf, Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Siegfried Neukirch Verwaltungs-GmbH, Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 110121).
transport neukirch Oskar Neukirch GmbH & Co. KG, Wunstorf, Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf.Firma geändert, nun: Neue Firma: neukirch Spedition & Logistik GmbH & Co. KG.
neukirch Spedition & Logistik GmbH & Co. KG, Wunstorf, Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2009 mit der neukirch fahrzeug GmbH mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 110045) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
transport neukirch Oskar Neukirch GmbH & Co. KG, Wunstorf, Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf.Geschäftsanschrift: Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2009 mit der Neukirch Spezial-Transporte GmbH & Co.KG mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRA 110541) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.