neukirch fahrzeug GmbH, Wunstorf, Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden neukirch Spedition & Logistik GmbH & Co. KG (vormals transport neukirch Oskar Neukirch GmbH & Co. KG) am 28.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
neukirch fahrzeug GmbH, Wunstorf, Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf.Geschäftsanschrift: Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der transport Neukirch Oskar Neukirch GmbH & Co. KG mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRA 110057) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.