HRB 111803: nextel Business Intelligence Solutions GmbH, Hamburg, Haferwende 10a, 28357 Bremen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden brevido GmbH am 21.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 111803: nextel Business Intelligence Solutions GmbH, Hamburg, Haferwende 10a, 28357 Bremen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der brevido GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 12175 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 111803: nextel Business Intelligence Solutions GmbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Haferwende 10a, 28357 Bremen.
HRB 111803: nextel Business Intelligence Solutions GmbH, Hamburg, Deichstr. 48 - 50, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.
HRB 111803:nextel Business Intelligence Solutions GmbH, Hamburg, Deichstr. 48 - 50, 20459 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der nextel maritime IT solutions GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 114844) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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