nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Bochum, Ostring 28, 44787 Bochum. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stadtwerke Bochum Netz GmbH am 10.11.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Bochum, Ostring 28, 44787 Bochum. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.0.8.2011 mit der Stadtwerke Bochum Netz GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum (HRB 13631) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Bochum, Ostring 28, 44787 Bochum. Der mit der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Bochum, (AG Bochum, HRB 6191) vom 09.03.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 09.07.2010 und dem Zustimmungsbeschluss vom 16.09.2010 zum 31.12.2010 aufgehoben. Mit der Stadtwerke Bochum GmbH (Amtsgericht Bochum HRB 722) als herrschendem Unternehmen ist am 16.09.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen vom 16.09.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Bochum, Ostring 28, 44787 Bochum. nach Änderung: Geschäftsführer: Rost, Holger, Witten, * ‒.‒.‒‒.
nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Bochum, Ostring 28, 44787 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010/03.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Zusammensetzung, Einberufung u. Niederschrift der Gesellschafterversammlung), 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 8 (Wirtschaftsplan), 9 (Jahresabschluß) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Wartung und der Ausbau des im Eigentum bzw. Besitz der Stadtwerke Bochum stehenden Stromverteilungsnetzes und aller dazugehörigen Anlagen sowie die Vermarktung von Netzen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Geschäfte mit der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, der Stadtwerke Bochum GmbH und der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH sind die Geschäftsführer und Prokuristen von dem Verbot des Selbstkontrahierens ( § 181 BGB ) befreit.
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