HRB 750171: no tins gmbh, Stuttgart, Römerstraße 1, 70178 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Augustenstraße 44, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Spitzenberger, Lena, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Perino, Antje (gen.Anna), Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 750171:no tins gmbh, Stuttgart, Römerstraße 1, 70178 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2014 mit Nachtrag vom 11.09.2014. Geschäftsanschrift: Römerstraße 1, 70178 Stuttgart. Gegenstand: Betrieb einer Medienagentur mit allen in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie Produktion und Entwicklung, Hosting, Werbung, Betreuung und Betrieb von Onlineshops, Produktentwicklung und Produktherstellung sowie Vertrieb von Lifestyle Produkten und sämtlichen Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführerin: Perino, Antje (gen.Anna), Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Einzelkauffrau Perino, Antje, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaberin der Firma "Perino", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 730136) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages (Ausgliederungsplan) vom 26.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.