nocotec computersysteme gmbh, Koblenz (56073 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden nocotec engineering gmbh (HRB 5033 Amtsgericht Koblenz) am 28.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
nocotec computersysteme gmbh, Koblenz (56073 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.12.2005 mit der nocotec engineering gmbh mit Sitz in Koblenz-Lay (AG Koblenz HRB 5033) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.