norinox Beteiligungs-GmbH, Norden, (Blaufärberstraße 2, 26506 Norden).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Glave Gruppe GmbH (Amtsgericht Aurich, HRB 200934) am 27.02.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
norinox Beteiligungs-GmbH, Norden, (Blaufärberstraße 2, 26506 Norden).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften jeweils vom 21.08.2008 mit der Glave Gruppe GmbH mit Sitz in Norden (Amtsgericht Aurich, HRB 200934) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.