HRB 57137: novaCapta GmbH, Köln, Im Mediapark 5, 50670 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 57137: novaCapta Software & Consulting GmbH, Köln, Im Mediapark 5, 50670 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: novaCapta GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Binsack, Felix, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Marcus, Hardegsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Otto, Friedhelm, Fredenbeck, * ‒.‒.‒‒; Rogatty-Hilla, Perdita, Wennigsen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 und der Hauptverversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2021 mit der GIS Gesellschaft für InformationsSysteme AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover - HRB 208379 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 57137: novaCapta Software & Consulting GmbH, Köln, Im Mediapark 5, 50670 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der BlueBridge Technologies Aktiengesellschaft mit Sitz in Buttenheim (Amtsgericht Bamberg, HRB 4322) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.