Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
29 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Dr. Sünderhauf, Robert |
Änderung zu Nr. 1:
Maguhn, Yvonne, * ‒.‒.‒‒,
Icod de los Vinos, Teneriffa (Spani-
en)
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer |
|
a)
28.08.2023
Förster |
28 |
c)
Die Beratung zu und die Entwick-
lung und der Vertrieb von Pro-
dukten der Ernährung (z.B. hoch-
wertige Nahrungsergänzungs-
mittel) Produkten der Apotheke
(z.B. Medizinprodukte, traditio-
nelle Arzneimittel) und Kosmeti-
ka insbesondere über e-Commer-
ce-Plattformen. |
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Ortner, Kassian
Geschäftsführer:
6.
Kramer, Rense Johannes,
* ‒.‒.‒‒, Brunssum/Niederlande
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
1.
Maguhn, Yvonne, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer |
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 09.08.2022
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst , insbesondere geändert in Zif-
fer 2 (Unternehmensgegenstand). |
a)
25.08.2022
Schmidt |
HRB 134222 B: nu3 GmbH, Berlin, Brückenstraße 5, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 25 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die BEAVITA PHARMA GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 154397 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 134222 B: nu3 GmbH, Berlin, Brückenstraße 5, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.1972 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die BEAVITA PHARMA GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 154397 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 134222 B: nu3 GmbH, Berlin, Brückenstraße 5, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die nu3 life GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 145044 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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