Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Peddis, Silvana, Waghäusel, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
16.10.2023
Fries |
HRB 718646: ofg Versicherungsmakler GmbH, Schriesheim, Carl-Benz-Straße 4, 69198 Schriesheim. Die Gesellschafterversammlungen vom 29.08.2018 und 27.09.2018 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen nach § 34 f GewO.
HRB 718646: ofg Versicherungsmakler GmbH, Schriesheim, Carl-Benz-Straße 4, 69198 Schriesheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ofg-GVM GmbH", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRB 723172) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 718646: ofg Versicherungsmakler GmbH, Schriesheim, Carl-Benz-Straße 4, 69198 Schriesheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2018 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "ofg-Assekuranzbüro GmbH & Co. KG", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRA 421210) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 421210: ofg-Assekuranzbüro GmbH & Co. KG, Schriesheim, Carl-Benz-Straße 4, 69198 Schriesheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ofg Versicherungsmakler GmbH", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRB 718646) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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