okay Automobile GmbH, Heusweiler (Blumenstraße 68, 66265 Heusweiler). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
okay Automobile GmbH, Heusweiler (Blumenstraße 68, 66265 Heusweiler).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein soll (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
okay Automobile GmbH, Heusweiler (Blumenstraße 68, 66265 Heusweiler). Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 61 IN 39/06) vom 11.08.2006 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.
okay Automobile GmbH, Nalbach (Blumenstraße 68, 66265 Heusweiler). Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Heusweiler beschlossen.