HRA 6197: openWB GmbH & Co. KG, Eichenzell, Am Märzrasen 9, 36124 Eichenzell. Einzelprokura: Wieland-Snyder, Fred, Künzell, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6197: openWB GmbH & Co. KG, Eichenzell, Brückenauer Straße 9, 36124 Eichenzell. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Märzrasen 9, 36124 Eichenzell.
HRA 6197: openWB GmbH & Co. KG, Eichenzell, Sachsenhausen 24, 36124 Eichenzell. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Brückenauer Straße 9, 36124 Eichenzell.
HRA 6197: openWB GmbH & Co. KG, Eichenzell, Sachsenhausen 24, 36124 Eichenzell. (den Handel mit elektronischen Bauteilen sowie EDV-Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sachsenhausen 24, 36124 Eichenzell. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: OpenWB Verwaltungs-GmbH, Eichenzell (Amtsgericht Fulda HRB 7537), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der OpenWB UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Eichenzell (Amtsgericht Fulda, HRB 7391). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7391: OpenWB UG (haftungsbeschränkt), Eichenzell, Sachsenhausen 24, 36124 Eichenzell. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 im Wege des Formwechsels in die openWB GmbH & Co. KG mit Sitz in Eichenzell (Amtsgericht Fulda HRA 6197) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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