Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
a)
Firma geändert; nun:
opotoc GmbH
b)
Sitz verlegt; nun:
Heidelberg
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Ebert-Anlage 27, 69117
Heidelberg
c)
Gegenstand geändert; nun:
Entwicklung, Vertrieb, Betrieb und Wartung
von Software, Internetdienstleistungen und
Unternehmensberatung. Bereitstellung von
Produkten und Erbringung von
Dienstleistungen zur Befähigung der
Wirtschaft und Gesellschaft im Rahmen der
Digitalen Transformation und zur
Anwendung von Künstlicher Intelligenz. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 1 (Firma), § 2 (Sitz) und § 3 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen. |
a)
11.12.2023
Bechtold |
HRB 718272: opotoc IT GmbH, Mannheim, M 2, 4 - 5, 68161 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim.
HRB 718272:opotoc IT GmbH, Mannheim, O 7, 17, 68161 Mannheim.Änderung der Geschäftsanschrift: M 2, 4 - 5, 68161 Mannheim.
HRB 718272:opotoc IT GmbH, Mannheim, O 7, 17, 68161 Mannheim.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Opotoc IT e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704907) am 20.12.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 718272:opotoc IT GmbH, Mannheim, O 7, 17, 68161 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2013 mit Nachtrag vom 05.11.2013. Geschäftsanschrift: O 7, 17, 68161 Mannheim. Gegenstand: sind lnternetdienstleistungen, Entwicklung und Vertrieb von lT-Lösungen, Bereitstellung und Betrieb von Softwarediensten, IT-Consulting (Beratung), lT-Service sowie App-Entwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hendorf, Alexander, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hendorf, Alexander, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Opotoc IT e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704907) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 20.08.2013 mit Nachtrag vom 05.11.2013. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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