optic art Verweyen Beteiligungs GmbH, Bad Honnef, Hauptstraße 54, 53604 Bad Honnef. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Siegburg, HRA 5426) am 04.08.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
optic art Verweyen Beteiligungs GmbH, Bad Honnef, Hauptstraße 54, 53604 Bad Honnef. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.02.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Anita Nutz-Kammerer übertragen, die das Unternehmen als in das Handelsregister einzutragendes Einzelunternehmen unter der Firma "optic art Verweyen e.K." mit Niederlassung in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg 41 AR 394/2011) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.