opto-control Elektronik Prüfsysteme Gesellschaft mbH, Bochum (Brandisstraße 48, 44265 Dortmund). Die Verschmelzung ist am 26.04.2007 in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden. Die Firma ist erloschen.
opto-control Elektronik Prüfsysteme Gesellschaft mbH, Bochum (Brandisstraße 48, 44265 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der opto-control Elektronik Prüfsysteme Gesellschaft mbH, Bochum, vom 24.01.2007 mit der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München als übernehmendem Rechtsträger im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
opto-control Elektronik Prüfsysteme Gesellschaft mbH, Bochum (Hansastr. 122, 44866 Bochum). Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Fuhrmann, Frank, Hattingen. Bestellt als Geschäftsführer: Klausmann, Hagen, Germering, * ‒.‒.‒‒; Kühne, Andreas, Bochum, * ‒.‒.‒‒.