opto-control Quality Management AG, Bochum (Sinterstr. 8 a, 44795 Bochum). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bochum HRB 11505) am 23.01.2008 wirksam geworden.
opto-control Quality Management AG, Bochum (Sinterstr. 8 a, 44795 Bochum). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.11.2007 im Wege des Formwechsels in die opto-control Quality Management GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
opto-control Quality Management AG, Bochum (Sinterstr. 8 a, 44795 Bochum). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr: Vorstand: Fuhrmann, Frank, Hattingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.