HRB 75976:opus THE ART OF OBJEKTDESIGN GmbH, Köln, Sudetenweg 13 d, 50858 Köln.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 75976:opus THE ART OF OBJEKTDESIGN GmbH, Köln, Sudetenweg 13 d, 50858 Köln.Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (AG Köln, 74 IN 22/14). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
opus THE ART OF OBJEKTDESIGN GmbH, Köln, Poller Kirchweg 78-90, 51105 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sudetenweg 13 d, 50858 Köln.
opus THE ART OF OBJEKTDESIGN GmbH, Köln, Poller Kirchweg 78-90, 51105 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2012. Geschäftsanschrift: Poller Kirchweg 78-90, 51105 Köln. Gegenstand: die Entwicklung von konzeptionellen und individuellen Inneneinrichtungen im Objekt- und Ladenbau inkl. der Wand-, Decken- und Bodengestaltung und der Beleuchtung; sowie der Im- und Export und die Vermittlung aller artverwandten Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitz, Claudia, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der opus THE ART OF DESIGN GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66321) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.06.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.