orgadata GmbH, Dreieich, Im Gefierth 9 a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CARAT Gesellschaft für Organisation und Softwareentwicklung GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33659) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
orgadata GmbH, Dreieich, Im Gefierth 9 a, 63303 Dreieich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2009. Geschäftsanschrift: Im Gefierth 9 a, 63303 Dreieich. Gegenstand: Organisation, Entwicklung und anderweitige Beschaffung von Programmen und Programmsystemen für die elektronische Datenverarbeitung sowie Vertrieb von Programmen, Programmsystemen, Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör für elektronische Datenverarbeitung und Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. Stammkapital: 983.890,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Essig, Gerhard, Rödermark, * ‒.‒.‒‒; Michael, Norbert, Maintal, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ORGA DATA Team AG mit dem Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh HRB 6262). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.