Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
|
|
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hög, Peter Hans, Reichelsheim (Wetteraukreis),
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Piee, Thorsten, Reichelsheim (Wetterau),
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Piee, Thorsten, Reichelsheim (Wetterau),
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Seipp, Thomas, Hungen, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
17.01.2023
Heid
b)
Fall 5 |
HRB 8808: ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen), Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg (Hessen). Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 8808: ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen), Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg (Hessen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Piee, Thorsten, Reichelsheim (Wetterau), * ‒.‒.‒‒; Rosenbecker, Matthias, Reichelsheim (Wetterau), * ‒.‒.‒‒.
HRB 8808: ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen), Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg (Hessen). Prokura erloschen: Kraus, Alfred, Alzenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6019: ovag Netz AG, Friedberg (Hessen), Hanauer Straße 9 - 13, 61169 Friedberg (Hessen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2018 im Wege des Formwechsels in die ovag Netz GmbH mit Sitz in Friedberg (Hessen) (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 8808) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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