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pRep-plus gGmbH, Berlin (HRB 202718)

Firmendaten

Anschrift
Raumerstr. 13
10437 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 202718
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die pRep-plus gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 202718 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.11.2018 hat die pRep-plus gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), 3. die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie 4. die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) (die unter Nr. 1 bis 4 genannten Zwecke im Folgenden die "Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke"). (3) Die Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: 1. Die Entwicklung und das Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten, insbesondere auch über das Internet, sowie der Betrieb von Online- und Offline-Angeboten im Zusammenhang mit dem Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten. Die Durchführung von Workshops und Symposien, die zeitnahe Veröffentlichung von Materialien und Berichten mit Schwerpunkt in den oben genannten Bereichen. In Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts veranstaltet die Gesellschaft öffentliche Kolloquien, Seminare oder sonstige Veranstaltungen. 2. Die Planung, Organisation und Durchführung von Bildungsangeboten für die allgemeine Bevölkerung; Bereitstellung von Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche; Bereitstellung von Informationen und Bildungsressourcen, z.B. durch öffentliche Vorträge, Diskussionsrunden und Bildungsveranstaltungen; die Unterstützung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen; Schulungen für Lehrkräfte (an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen) zur Nutzung digitaler Werkzeuge und Methoden sowie zur kontinuierlichen professionellen Entwicklung; die Organisation und Förderung von Austauschprogrammen, sowohl national als auch international; die Förderung von Schulpartnerschaften und interdisziplinären Projekten; die Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit im Bereich der Pädagogik und Didaktik, insbesondere durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Räumlichkeiten und wissenschaftlichen Ressourcen für Forschungsprojekte. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Erforschung und Entwicklung neuer Lehr- und Lernmethoden, die auf moderne Herausforderungen im Bildungswesen, wie die Inklusion, Digitalisierung und Kompetenzförderung, eingehen. Zudem unterstützt die Gesellschaft Pilotprojekte und innovative Bildungsinitiativen, die zur Verbesserung der Lehrqualität und der Lernchancen von Kindern und Jugendlichen beitragen. Dies erfolgt durch gezielte Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Lehrerfortbildungen und die Entwicklung von praxisnahen Fortbildungsveranstaltungen. Die Förderung dieser Projekte orientiert sich an klar definierten, wissenschaftlich gestützten Kriterien, um nachhaltige Verbesserungen in der pädagogischen Praxis zu erreichen; die Einrichtung von Mentoring-Programmen, bei denen erfahrene Personen Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte unterstützen; die Organisation und Durchführung von Nachhilfeangeboten und Peer-Learning-lnitiativen, bei denen Schüler und Studierende voneinander lernen können; die Förderung des Austauschs von Best Practices und Lehrmethoden unter Lehrkräften (an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen); die Entwicklung und Implementierung von Evaluationssystemen, die regelmäßiges Feedback von Schülern, Studierenden und Kollegen einholen, sowie die Nutzung dieses Feedbacks zur kontinuierlichen Verbesserung der Lehr- und Ausbildungsmethoden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen der hier genannten Maßnahmen (i) unterstützt und/oder (ii) fördert und/ oder (iii) finanzielle Mittel bereit stellt und/oder (iv) Räumlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung stellt und/oder (v) wissenschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellt und/oder (vi) gezielt mit anderen Einrichtungen kooperiert, werden diese Maßnahmen i. R. d. § 58 Nr. 1 und/oder Nr. 5 AO erfolgen. 3. Die Organisation von Treffpunkten für Jugendliche, Ferienangeboten sowie Sport- und Kulturangeboten; die Unterstützung bei schulischen, universitären, beruflichen und persönlichen Herausforderungen; die Durchführung von Nachhilfe- und Förderunterricht; die Entwicklung und Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen sowie die Förderung der beruflichen Ausbildung; die Konzeption und Durchführung von Programmen zur Stärkung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösungsfähigkeiten. 4. Es werden Gelegenheiten geschaffen, bei denen Künstler ihre Werke einem breiten Publikum zugänglich machen können, etwa durch die Organisation von Kunstmärkten und Ausstellungen. Kunst- und Kulturfestivals werden unterstützt und durchgeführt, um Künstlern die Präsentation ihrer Arbeiten zu ermöglichen. Besonders unterstützt werden auch interkulturelle Festivals, die die kulturelle Vielfalt hervorheben und den interkulturellen Austausch fördern. Die Gesellschaft organisiert kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen Raum, um die Bevölkerung direkt mit Kunst und Kultur in Kontakt zu bringen. Schließlich fördert die Gesellschaft das Community-Engagement durch die Integration von Kunstprojekten in lokale Gemeinschaften, um eine breitere Teilhabe der Bevölkerung an kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen. (4) Die unter Abs. 3 genannten Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Gesellschaft kann auch weitere bzw. andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Zwecke der Gesellschaft zu verwirklichen, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung entgegenstehen. (5) Die Gesellschaft muss in einem Jahr nicht alle der unter Abs. 2 genannten Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke verfolgen; sie kann sich auch auf einzelne der genannten Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke beschränken. (6) Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung auch Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese gründen. (7) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Zweck und dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar zu dienen geeignet sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die pRep-plus gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 31.01.2025)

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Registermeldungen 2

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
2 a)
pRep-plus gGmbH
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck der Gesellschaft
ist:
1. die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung (§ 52 Abs. 2
Nr. 1 AO),
2. die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe (§
52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
3. die Förderung der Jugendhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie
4. die Förderung von Kunst und
Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
(die unter Nr. 1 bis 4 genannten
Zwecke im Folgenden die "Un-
mittelbaren gemeinnützigen Zwe-
cke").
(3) Die Unmittelbaren gemein-
nützigen Zwecke der Gesellschaft
werden insbesondere verwirklicht
durch:
1. Die Entwicklung und das An-
gebot von Bildungs- und Lern-
konzepten, insbesondere auch
über das Internet, sowie der Be-
trieb von Online- und Offline-An-
geboten im Zusammenhang mit
dem Angebot von Bildungs- und
Lernkonzepten. Die Durchführung
von Workshops und Symposi-
en, die zeitnahe Veröffentlichung
von Materialien und Berichten mit
Schwerpunkt in den oben genann-
ten Bereichen. In Zusammenarbeit
mit anderen gemeinnützigen For-
schungs- und Bildungseinrichtun-
gen oder Körperschaften des öf-
fentlichen Rechts veranstaltet die
Gesellschaft öffentliche Kolloqui-
en, Seminare oder sonstige Veran-
staltungen.
2. Die Planung, Organisation und
Durchführung von Bildungsan-
geboten für die allgemeine Be-
völkerung; Bereitstellung von
Freizeit- und Bildungsangebo-
ten für Kinder und Jugendliche;
Bereitstellung von Informatio-
nen und Bildungsressourcen, z.B.
durch öffentliche Vorträge, Dis-
kussionsrunden und Bildungsver-
anstaltungen; die Unterstützung
und Durchführung von Ausbil-
dungsprogrammen und berufli-
chen Weiterbildungsmaßnahmen;
Schulungen für Lehrkräfte (an
Schulen und höheren Bildungsein-
richtungen) zur Nutzung digita-
ler Werkzeuge und Methoden so-
wie zur kontinuierlichen profes-
sionellen Entwicklung; die Orga-
nisation und Förderung von Aus-
tauschprogrammen, sowohl na-
tional als auch international; die
Förderung von Schulpartnerschaf-
ten und interdisziplinären Projek-
ten; die Förderung von Forschung
und wissenschaftlicher Arbeit im
Bereich der Pädagogik und Di-
daktik, insbesondere durch die
Bereitstellung von finanziellen
Mitteln, Räumlichkeiten und wis-
senschaftlichen Ressourcen für
Forschungsprojekte. Dabei liegt
ein besonderer Schwerpunkt auf
der Erforschung und Entwick-
lung neuer Lehr- und Lernme-
thoden, die auf moderne Heraus-
forderungen im Bildungswesen,
wie die Inklusion, Digitalisierung
und Kompetenzförderung, einge-
hen. Zudem unterstützt die Ge-
sellschaft Pilotprojekte und in-
novative Bildungsinitiativen, die
zur Verbesserung der Lehrquali-
tät und der Lernchancen von Kin-
dern und Jugendlichen beitragen.
Dies erfolgt durch gezielte Ko-
operationen mit Bildungseinrich-
tungen, Lehrerfortbildungen und
die Entwicklung von praxisnahen
Fortbildungsveranstaltungen. Die
Förderung dieser Projekte orien-
tiert sich an klar definierten, wis-
senschaftlich gestützten Kriteri-
en, um nachhaltige Verbesserun-
gen in der pädagogischen Praxis
zu erreichen; die Einrichtung von
Mentoring-Programmen, bei de-
nen erfahrene Personen Schüle-
rinnen und Schüler, Studieren-
de sowie Lehrkräfte unterstützen;
die Organisation und Durchfüh-
rung von Nachhilfeangeboten und
Peer-Learning-lnitiativen, bei de-
nen Schüler und Studierende von-
einander lernen können; die För-
derung des Austauschs von Best
Practices und Lehrmethoden un-
ter Lehrkräften (an Schulen und
höheren Bildungseinrichtungen);
die Entwicklung und Implemen-
tierung von Evaluationssystemen,
die regelmäßiges Feedback von
Schülern, Studierenden und Kol-
legen einholen, sowie die Nutzung
dieses Feedbacks zur kontinuierli-
chen Verbesserung der Lehr- und
Ausbildungsmethoden. Soweit die
Gesellschaft im Rahmen der hier
genannten Maßnahmen (i) unter-
stützt und/oder (ii) fördert und/
oder (iii) finanzielle Mittel bereit
stellt und/oder (iv) Räumlichkei-
ten der Gesellschaft zur Verfü-
gung stellt und/oder (v) wissen-
schaftliche Ressourcen zur Ver-
fügung stellt und/oder (vi) gezielt
mit anderen Einrichtungen koope-
riert, werden diese Maßnahmen
i. R. d. § 58 Nr. 1 und/oder Nr. 5
AO erfolgen.
3. Die Organisation von Treff-
punkten für Jugendliche, Ferien-
angeboten sowie Sport- und Kul-
turangeboten; die Unterstützung
bei schulischen, universitären, be-
ruflichen und persönlichen Her-
ausforderungen; die Durchfüh-
rung von Nachhilfe- und Förder-
unterricht; die Entwicklung und
Durchführung von Berufsorientie-
rungsmaßnahmen sowie die För-
derung der beruflichen Ausbil-
dung; die Konzeption und Durch-
führung von Programmen zur
Stärkung sozialer Kompetenzen
und Konfliktlösungsfähigkeiten.
4. Es werden Gelegenheiten ge-
schaffen, bei denen Künstler ih-
re Werke einem breiten Publikum
zugänglich machen können, et-
wa durch die Organisation von
Kunstmärkten und Ausstellungen.
Kunst- und Kulturfestivals werden
unterstützt und durchgeführt, um
Künstlern die Präsentation ihrer
Arbeiten zu ermöglichen. Beson-
ders unterstützt werden auch inter-
kulturelle Festivals, die die kultu-
relle Vielfalt hervorheben und den
interkulturellen Austausch för-
dern. Die Gesellschaft organisiert
kulturelle Veranstaltungen im öf-
fentlichen Raum, um die Bevölke-
rung direkt mit Kunst und Kultur
in Kontakt zu bringen. Schließlich
fördert die Gesellschaft das Com-
munity-Engagement durch die In-
tegration von Kunstprojekten in
lokale Gemeinschaften, um eine
breitere Teilhabe der Bevölkerung
an kulturellen Aktivitäten zu er-
möglichen.
(4) Die unter Abs. 3 genannten
Maßnahmen zur Zweckverwirk-
lichung sind nicht abschließend.
Die Gesellschaft kann auch weite-
re bzw. andere geeignete Maßnah-
men ergreifen, um die Zwecke der
Gesellschaft zu verwirklichen, so-
fern nicht Bestimmungen des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung entge-
genstehen.
(5) Die Gesellschaft muss in ei-
nem Jahr nicht alle der unter Abs.
2 genannten Unmittelbaren ge-
meinnützigen Zwecke verfolgen;
sie kann sich auch auf einzelne
der genannten Unmittelbaren ge-
meinnützigen Zwecke beschrän-
ken.
(6) Die Gesellschaft kann unter
Beachtung der Bestimmungen
des Abschnitts "Steuerbegünstig-
te Zwecke" der Abgabenordnung
auch Zweigniederlassungen er-
richten und sich an gleichartigen
oder ähnlichen Unternehmen be-
teiligen oder diese gründen.
(7) Die Gesellschaft ist zu allen
Handlungen und Maßnahmen be-
rechtigt und kann alle Geschäfte
betreiben, die mit dem Zweck und
dem Gegenstand der Gesellschaft
zusammenhängen oder ihm un-
mittelbar zu dienen geeignet sind.
25.000,00 EUR a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 17.12.2024
ist das Stammkapital um 24.500,00
EUR auf 25.000,00 EUR erhöht
und der Gesellschaftsvertrag neu
gefasst.
a)
30.01.2025
Dr. Lehmann
Calendar 17.01.2019
Neueintragung

HRB 202718 B: pRep-plus UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Raumerstraße 13, 10437 Berlin. Firma: pRep-plus UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Raumerstraße 13, 10437 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, die Vermarktung, der Vertrieb und das Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten, die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung, Berufseinstieg und Karriere, insbesondere auch über das Internet und im Wege des e-Commerce, sowie der Betrieb von Online- und Offline-Angeboten im Zusammenhang mit dem Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten, die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Zusammenhang mit Bildung, Ausbildung, Wissenschaft, Forschung, Berufseinstieg und Karriere sowie die Entwicklung und Erbringung von damit zusammenhängenden (digitalen) Dienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Bergmann, Marcus, * ‒.‒.‒‒, Halle / Saale; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Sturm, Michael, * ‒.‒.‒‒, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.11.2018

Historie 2

30.01.2025
Firmenname geändert

alt:
pRep-plus UG (haftungsbeschränkt)

neu:
pRep-plus gGmbH

17.01.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Marcus Bergmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Sturm
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 09.01.2019