HRB 14560: parrado & beutler immobilien GmbH, Grevenbroich, Breite Straße 15, 41515 Grevenbroich. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14560: parrado & beutler immobilien GmbH, Grevenbroich, Breite Straße 15, 41515 Grevenbroich. Das am 15.10.2013 eröffnete Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (19 IN 92/13) vom 05.04.2016 aufgehoben worden (§ 200 InsO).
parrado & beutler immobilien GmbH, Grevenbroich, Breite Straße 15, 41515 Grevenbroich. Durch Beschluss des Amtsgericht Mönchengladbach (19 IN 92/13) vom 15.10.2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
parrado & beutler immobilien GmbH, Grevenbroich, Breite Straße 15, 41515 Grevenbroich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der parrado & beutler Immobilien KG, Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 5976) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2011. Geschäftsanschrift: Breite Straße 15, 41515 Grevenbroich. Gegenstand des Unternehmens: der An- und Verkauf von Immobilien (Wohnungen, Häuser, Gewerbeobjekte, Grundstücke), die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Parrado Perez, José, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.