Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
b)
Geschäftsanschrift:
Rhinstraße 15, 10315 Berlin |
|
|
|
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a)
03.04.2023
Steinberg |
HRB 170932 B: patiodoc GmbH, Berlin, Lietzenburger Straße 54, 10719 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2019 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
HRB 170932 B: patiodoc GmbH, Berlin, Lietzenburger Straße 54, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lietzenburger Straße 54, 10719 Berlin
HRB 170932 B: patiodoc GmbH, Berlin, Kantstraße 44, 10625 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Sjuts, Ralf; Geschäftsführer: 2. Prüstel, Marko, * ‒.‒.‒‒, Koblenz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 170932 B: patiodoc GmbH, Berlin, Kantstraße 44, 10625 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.05.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Abspaltung auf die patiodoc Service GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 133762 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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