HRB 5225 KI: paycom Gesellschaft für Elektronische Zahlungssysteme mbH, Kiel, Suchskrug 10, 24107 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 24.08.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43846) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 5225 KI: paycom Gesellschaft für Elektronische Zahlungssysteme mbH, Kiel, Suchskrug 10, 24107 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die easycash GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgerichts Düsseldorf HRB 43846) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5225 KI: paycom Gesellschaft für Elektronische Zahlungssysteme mbH, Kiel, Suchskrug 10, 24107 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die paycom GmbH mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 52212) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
paycom Gesellschaft für Elektronische Zahlungssysteme mbH, Kiel, Suchskrug 10, 24107 Kiel. Prokura: 2. Meussen, Peter, * ‒.‒.‒‒, Haltern; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
paycom Gesellschaft für Elektronische Zahlungssysteme mbH, Kiel, Suchskrug 10, 24107 Kiel. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Geschäftsführer:; Birkner, Marc, * ‒.‒.‒‒, Cadolive; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
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