pd Computer Gesellschaft für Prozeß- und Datentechnik mbH, Friedrichsdorf (Industriestraße 27, 61381 Friedrichsdorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Computershare HV - Services AG am 07.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
pd Computer Gesellschaft für Prozeß- und Datentechnik mbH, Friedrichsdorf (Industriestraße 27, 61381 Friedrichsdorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Computershare HV - Services AG mit Sitz in Schwabhausen (Amtsgericht München HRB 136668) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
pd Computer Gesellschaft für Prozeß- und Datentechnik mbH, Friedrichsdorf (Industriestraße 27, 61381 Friedrichsdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs.2 (Geschäftsjahr) beschlossen.