pdv Technische Automation + Systeme GmbH, Hamburg, Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden inconso Aktiengesellschaft am 06.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
pdv Technische Automation + Systeme GmbH, Hamburg, Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 mit der inconso Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg HRB 5632) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
pdv Technische Automation + Systeme GmbH, Hamburg, Doroteenstraße 64, 22301 Hamburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg.