Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
12 |
b)
Geschäftsanschrift:
Konstanzer Straße 6, 10707 Berlin |
|
|
|
|
a)
06.08.2024
Guth |
HRB 97376 B: pecuro Immobilienverwaltungs GmbH, Berlin, Komturstraße 18 A, 12099 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Komturstraße 18 A, 12099 Berlin
HRB 97376 B: pecuro Immobilienverwaltungs GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Sitz) und 4 (Stammkapital).
HRB 97376 B: Firma / Name vormals: Juwo Immobilien GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin. Firma: pecuro Immobilienverwaltungs GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
HRB 97376 B: Juwo Immobilien GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Plan C Hausverwaltungsservice UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 147316 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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