Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2023,
AZ: 533 IN 1829/22, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und
die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet
worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. |
a)
03.03.2023
Ohnesorge |
HRB 37934: perplex Holding & Consulting GmbH, Dresden, Ostra-Allee 35, 01067 Dresden. Geschäftsanschrift: Könneritzstr. 5, 01067 Dresden.
HRB 37934: perplex Holding & Consulting GmbH, Dresden, Ostra-Allee 35, 01067 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.700,00 EUR auf 205.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der RENTA Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Dresden und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 205.000,00 EUR. Die RENTA Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 29232) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 37934: perplex Holding & Consulting GmbH, Dresden, Ostra-Allee 35, 01067 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2018. Geschäftsanschrift: Ostra-Allee 35, 01067 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Immobilienverwaltung eigener Immobilien, Betrieb von Kantinen und Pensionen, Beteiligungsverwaltung sowie Projektmanagement und Unternehmensberatung (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung) sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 200.300,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scholze, Daniel, Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der RENTA Verwaltungs- GmbH & Co. Beratungs-KG, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 7870).
HRA 7870: RENTA Verwaltungs - GmbH & Co. Beratungs - KG, Dresden, Ostraallee 35, 01067 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2018 hat die formwechselnde Umwandlung in die perplex Holding & Consulting GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 37934) beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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