HRB 43778:pictory Media Solutions GmbH, Mainz, Bürgermeister-Alexander-Straße 8, 55122 Mainz.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt Liquidator: Molinari, Clemens Charles Peter, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Molinari, Clemens Charles Peter, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
pictory Media Solutions GmbH, Mainz, Bürgermeister-Alexander-Straße 8, 55122 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Alexander-Straße 8, 55122 Mainz. Entwicklung, Vertrieb und die Integration von Software, insbesondere im Umfeld von Medienanwendungen, sowie die Erbringung von fotografischen Dienstleistungen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Molinari, Clemens Charles Peter, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der pictory Media Solutions AG, Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41488) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.11.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.